Lt. Auskunft der Gemeinde dürfen wir bei Bedarf ein Nebengebäude errichten. Was definiert ein Nebengebäude?

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Ein Nebengebäude ist ein nicht für Wohnzwecke bestimmtes Gebäude, das aufgrund seiner Art, Größe und seines Verwendungszweckes einem anderen auf demselben Baugrundstück befindlichen Gebäude untergeordnet ist (Geräteschuppen, Gartenhäuschen und dgl.).

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Wir haben uns dazu entschlossen in eine Photovoltaikanlage für unser Einfamilienhaus zu investieren. Was muss man der Gemeinde melden?

Seit der Baugesetznovelle 2019 müsst ihr unter gewissen Voraussetzungen der Gemeinde gar nichts melden

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Im Hausplan war kein Zaun eingezeichnet, brauche ich nun einen neuen Plan vom Baumeister?

Nein, ein Einreichplan vom Baumeister/Ziviltechniker ist in eurem Fall nicht notwendig, da nach Bgld. Baugesetz §16 Abs. 3 Punkt 4 ein Maschendrahtzaun (Einfriedung bis 2 Meter) als geringfügiges Bauvorhaben eingestuft wird und somit kein Bauverfahren benötigt wird.

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Klimaanlage und Wärmpepumpen – Was gibt es hinsichtlich der Schallausbreitung zu beachten?

Aus gegebenem Anlass möchten wir auch gleich Wärmepumpen im Freien in die Beantwortung der Frage miteinbeziehen. Im Bgld. BauG unter §16 Absatz 3 Zahl 10 werden auch beide namentlich angeführt. „10. Wärmepumpen im Freien und Klimaanlagen bis jeweils einem Betriebsgeräusch von maximal 35 dB“.

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