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Wir haben uns dazu entschlossen in eine Photovoltaikanlage für unser Einfamilienhaus zu investieren. Was muss man der Gemeinde melden?

Seit der Baugesetznovelle 2019 müsst ihr unter gewissen Voraussetzungen der Gemeinde gar nichts melden, da Photovoltaikanlagen mit
– max. 10 kW Engpassleistung (mehr als genug für euren Haushaltsbedarf, ca. 70 m² Modulfläche)
– die an Gebäuden der Gebäudeklasse 1,2 und 3 (euer Einfamilienhaus fällt in eine dieser 3 Kategorien, genaueres findet ihr auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik, siehe Link unten)
– parallel zu Dach- oder Wandflächen aufliegend (oder eingefügt) montiert werden, vom Geltungsbereich des Baugesetzes ausgenommen sind.Aufgeständerte und freistehende Anlagen sind von dieser Ausnahme nicht berührt und müssen daher der Baubehörde angezeigt werden, die über die Art des Verfahrens zu entscheiden hat.

Beachtet!
Mit dieser Ausnahme aus dem Geltungsbereich des Baugesetzes soll laut Landesregierung die Eigenverantwortung der Bürger gestärkt werden. Umso wichtiger ist es, ein konzessioniertes und fachlich versiertes Unternehmen mit der Projektierung und Ausführung zu beauftragen, da sich bei Unfällen oder Schäden auch der Auftraggeber/Eigentümer verantworten muss.

Quellen:
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrBgld…
• Durchführungserlass Burgenländische Baugesetz – Novelle 2019; Zahl: A2/W.Bau-10000-66-2019 Seite 2 und 3
https://www.oib.or.at/…/oib-richtlinien… Einteilung der Gebäudeklassen