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Im Hausplan war kein Zaun eingezeichnet, brauche ich nun einen neuen Plan vom Baumeister?

Nein, ein Einreichplan vom Baumeister/Ziviltechniker ist in eurem Fall nicht notwendig, da nach Bgld. Baugesetz §16 Abs. 3 Punkt 4 ein Maschendrahtzaun (Einfriedung bis 2 Meter) als geringfügiges Bauvorhaben eingestuft wird und somit kein Bauverfahren benötigt wird. Ihr müsst aber die Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn gemeinsam mit den zur Beurteilung notwendigen Unterlagen (je nach Projektumfang Lageplan, Grundriss, Ansicht, Schnitt, Material, Beschreibung,…) schriftlich davon in Kenntnis setzen.

Beachte!
– Die Lage der Grundstücksgrenze muss eindeutig feststehen!
– Den Grenzverlauf von einem Zivilgeometer vor Baubeginn markieren lassen!
– Wenn ihr den oder die betroffenen Nachbarn(15 m Entfernung von der Bautätigkeit) vorab über euer Vorhaben informiert und er damit einverstanden ist (unterschriebene Einverständniserklärung den oben angeführten Unterlagen beilegen), könnt ihr spätere Beschwerden und Konflikte vorab vermeiden. (im Unterschied zu §17 Bauverfahren ist die Unterschrift vom betroffenen Nachbarn allerdings nicht zwingend notwendig)

Quelle: https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/1998/10/P16/LBG40020734